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Lizenzbedingungen für "BesuTa" - PHP Besuchertausch Script und Funktionszusätzen (Addons, Module)
---------------------------------------------------------------------- Lizenzbedingungen für "BesuTa" - PHP Besuchertausch Script und Funktionszusätzen (Addons, Module) ---------------------------------------------------------------------- Die vorliegenden Lizenzbedingungen regeln die zwischen dem Anwender (nachfolgend "Lizenz-Nehmer" genannt) und Stefan Schmidt, Helmuth-Kock-Str. 24, 24534 Neumünster (nachfolgend "Autor" genannt) zusätzlich getroffenen Vereinbarung über die Nutzung der vom Anwender erworbenen Software-Programme (nachfolgend als "Software" bezeichnet). Mit der Installation und dem Betrieb der Software erkennt der Lizenz-Nehmer die folgenden Lizenzbedingungen ausnahmslos und vollständig an: Die Software ist geistiges Eigentum vom Autor. Die Software bleibt auch nach dem Erwerb einer Lizenz geistiges Eigentum des Autors. Im Falle eines Verstosses gegen geltendes Urheberrecht und/oder die Bedingungen dieser Lizenzbedingungen, behält sich der Autor entsprechende rechtliche Schritte vor. Der Autor behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenz-Nehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die eventuellen Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehören dem Lizenz-Nehmer, der Autor bleibt jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst. Die Software wird nicht verkauft, sondern lediglich lizenziert. Der Autor räumt dem Lizenz-Nehmer beschränkte Nutzungsrechte an der Software ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Autor, als Inhaber des Urheberrechtes. Bei unsachgemässer Anwendung der Software, zum Beispiel die Weitergabe als Raubkopie, ist der Autor berechtigt, dem Lizenz-Nehmer das Nutzungsrecht zeitweise oder auch ganz zu entziehen, ohne dass der Lizenz-Nehmer daraus Schadensersatzansprüche erheben kann. Alle Versions- und Copyrighthinweise, die in der Software oder auf generierten Seiten vorhanden sind, dürfen nicht verändert, entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Sind Versions- oder Copyrighthinweise durch Änderungen oder auf Grund äusserer Einflüsse nicht mehr sichtbar, müssen diese vollständig und in der ursprünglichen Form, durch den Lizenz-Nehmer wiederhergestellt werden. Mit dem Einsatz dieser Software akzeptiert der Lizenz-Nehmer, dass der Autor von jeglicher Haftung und Gewährleistung hinsichtlich des Einsatzes befreit ist. Die Software kann nur von Personen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben werden. Dies betrifft auch die Lizenz-Übertragung. Das heisst eine Lizenz-Übertragung kann nur auf eine Person mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfolgen. ---------------------------------------------------------------------- Diese Lizenz berechtigt den Lizenz-Nehmer, a. eine Kopie der Software zu einer gegebenen Zeit auf einem Computer / Onlineserver zu benutzen. Als "Benutzung" der Software gilt das Laden der Software in einen Arbeitsspeicher (z.B. RAM) oder im Festspeicher eines Computers (z.B. Festplatte). b. zur Nutzung einer Instanz der Software unter einer Internetpräsenz (einer Domain). Für jede installierte Instanz der Software benötigt der Lizenz-Nehmer eine eigene Lizenz. c. eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschliesslich für Sicherungszwecke zu erstellen. Wichtig: Auf jeder Kopie, die der Lizenz-Nehmer von der Software erstellt, sind sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem vom Autor gelieferten Original enthalten sind. Die Software darf nicht von mehreren Nutzern geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern / Onlineservern genutzt werden. Für jede Installation muss eine eigene Lizenz erworben werden. Unabhängig davon, ob beide Installationen unter derselben Domain oder auf demselben Server laufen. Für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, ist der Lizenz-Nehmer nur berechtigt, die Software gegen früher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Der Lizenz-Nehmer erkennt an, dass die Lieferung eines Upgrade oder Update nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h. er darf das Upgrade oder Update nicht zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen, noch darf er die zu ersetzende Software einem Dritten überlassen). Die Software enthält Betriebsgeheimnisse, zu deren Schutz der Lizenz-Nehmer sich verpflichtet es zu unterlassen, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder von der Software oder einem Teil derselben abgeleitete Werke herzustellen. Diese Lizenz gilt für unbestimmte Zeit. Die Lizenz endet unmittelbar, ohne dass es einer Kündigung oder Aufhebung bedarf, wenn der Lizenz-Nehmer eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verletzt. In diesem Fall ist der Lizenz-Nehmer verpflichtet, die Software zu zerstören (einschliesslich aller schriftlichen Begleitmaterialien und aller Kopien). Dem Lizenz-Nehmer ist bekannt, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist der Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Es ist dem Lizenz-Nehmer untersagt, die Software oder Teile der Software in irgendeiner Form zu verkaufen, versteigern, verschenken, vermieten oder sonstiges. Das ist selbst dann untersagt, wenn Copyright-Verweise existieren. Dem Lizenz-Nehmer ist es nicht gestattet, die Software über das Internet oder ein anderes Medium weiterzuverbreiten. Die Entwicklung, Verbreitung und Vermarktung von Funktionszusätzen (Addons, Module) für die Software, zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken, benötigt die schriftliche Genehmigung durch den Autor. Die Übernahme von Funktionen, Funktionsteilen, Datenbankabfragen und ähnlichem, ob im Ganzen oder in Auszügen, in andere Software/Scripte oder Projekte ist untersagt. Der Lizenz-Nehmer verpflichtet sich, von der Software und der Lizenzdatei eine Sicherheitskopie auf Diskette oder einem anderem Backupmedium zu erstellen. Der Autor leistet bei Verlust keinen Ersatz. Der Lizenz-Nehmer ist verpflichtet, Adressänderungen und Änderungen seiner E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Ausserdem ist eine Internet-Adresse (unter welcher die Software betrieben wird) im Anwenderbereich (unter http://anwender.besuta.de) einzutragen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Übertragung einer Lizenz auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Autor zulässig. Der Lizenz-Nehmer hat hierfür das im Anwenderbereich angezeigte Übertragungsformular auszufüllen und an den Autor zu senden. Eine Lizenz kann nur auf eine Person mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz übertragen werden. Die Übertragung der Lizenz gilt als abgeschlossen, sobald der Autor die Übertragung schriftlich bestätigt hat und der neue Lizenz-Nehmer bei der Lizenzprüfung im Internet (unter http://lizenz.besuta.de) als Lizenz-Nehmer genannt wird. Der Autor behält sich das Recht vor, erteilte Lizenzen für ungültig zu erklären, wenn die Angaben über die Identität des Lizenz-Nehmers nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Der Autor ist jedoch nicht verpflichtet, dem Lizenz-Nehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Über Erstattungen der Lizenzkosten entscheidet der Autor im Einzelfall. Eine generelle Erstattung oder ein Recht darauf gibt es nicht. Der Autor behält sich vor diese Lizenzbedingungen zu jeder Zeit zu ändern. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbedingungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bedingungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bedingungen zugunsten des Autors am nächsten kommen.